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Eine Aufnahme in den Club erfolgt grundsätzlich über eine Berufung durch das Präsidium des cdgw. Interessierte können sich direkt an das Clubbüro wenden oder dort von einem zugehörigen Unternehmen vorgeschlagen werden.

Das Präsidium prüft dann eine Aufnahme. Es besteht die Möglichkeit, mit einer oder mit maximal zwei Personen dem Club beizutreten.

Der cdgw ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Ziel ist es, eine persönliche Atmosphäre zu schaffen und zu erhalten. Deshalb ist das Wachstum des Clubs begrenzt. Bei potenziellen Neu-Unternehmen ist das Club-Präsidium deshalb gehalten, sowohl die verträgliche Größe des Clubs als auch die Balance zwischen den einzelnen Branchen im cdgw zu beachten.

Der Jahresbeitrag für Kliniken, Pflegeheime, Ärztezentren (medizinische Leistungserbringer) etc. liegt bei 2.500 Euro für eine Person und 3.500 Euro (jeweils zzgl. MwSt.) für zwei Personen.

Industrie, Dienstleister, Berater etc. zahlen 3.000 Euro für eine Person und 4.000 Euro (jeweils zzgl. MwSt.) für die Mitgliedschaft von zwei Personen.

Der Club der Gesundheitswirtschaft erhebt Beiträge, um seine Unabhängigkeit von Interessen Einzelner oder von Unternehmen zu gewährleisten.

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